frag JUNA

Wie viele Heil- und Kostenpläne werden wirklich behandelt?

Die Annahmequote zeigt dir, wie viele deiner Pläne am Ende am Stuhl ankommen und wie viele im Ordner liegen bleiben.

25. Oktober 2026 · Enno Kramer

Was die Quote ist

Bei Zahnersatz erstellt deine Praxis vor Beginn der Behandlung einen kostenfreien Heil- und Kostenplan. Die Krankenkasse prüft ihn und bewilligt bei bestehender Versorgungsnotwendigkeit die Festzuschüsse [1]. Die Annahmequote stellt dazu eine einfache Frage: Von allen Plänen, die du ausgestellt hast, wie viele wurden tatsächlich behandelt? Sie ist ein Hinweis darauf, ob Beratung, Nachfassen und Terminierung bei deinen Patienten ankommen, und wie viel Planungsarbeit ohne Behandlung endet.

So rechnest du sie selbst

Wir rechnen hier am Beispiel Zahnersatz; als Zähler zählt „eingegliedert“. Du brauchst drei Festlegungen.

Nenner: alle Pläne, die du in einem Zeitraum ausgestellt hast. Gelöschte Pläne nimmst du heraus. Ein abgelehnter Plan bleibt im Nenner, denn auch er ist eine Entscheidung.

Zähler: davon die Pläne, die eingegliedert wurden. Nimm die Eingliederung und nicht die Unterschrift. Eine Unterschrift ist noch keine Behandlung.

Zeitraum: lang genug, damit frische Pläne das Ergebnis nur wenig verschieben. Ein halbes, ein ganzes oder zwei Jahre sind sinnvolle Fenster. Wer genauer rechnen will, lässt das Fenster einige Monate vor heute enden. Wichtig ist, dass du dasselbe Fenster beim nächsten Mal wieder nimmst, sonst vergleichst du Unvergleichbares.

Ein Beispiel mit erfundenen Zahlen: In zwölf Monaten hast du 100 Pläne ausgestellt, 60 davon sind eingegliedert. Deine Quote liegt dann bei 60 Prozent.

Warum ganz junge Pläne die Quote drücken: Ein Plan, den du vor zwei Wochen ausgestellt hast, steht im Nenner, aber nicht im Zähler. Er braucht noch die Unterschrift, die Prüfung durch die Kasse [1] und einen Termin. Er ist nicht abgelehnt, er ist nur noch unterwegs. Je kürzer das Fenster und je mehr frische Pläne darin liegen, desto schlechter sieht die Zahl aus, ohne dass sich in deiner Praxis etwas verschlechtert hätte. Rechne deshalb nie nur mit dem laufenden Monat.

Warum Pläne offen bleiben

Naheliegend sind die Kosten, also der Eigenanteil. Der Festzuschuss der Kasse beträgt 60 Prozent der Beträge für die Regelversorgung, nach fünf Jahren lückenloser Vorsorge 70, nach zehn Jahren 75 Prozent [2]. Den Unterschied zur tatsächlichen Rechnung trägt der Patient. Laut zm-online werden die Festzuschüsse zum 1. Januar 2027 abgesenkt: ohne Bonusheft auf 50, nach fünf Jahren lückenloser Vorsorge auf 60, nach zehn Jahren auf 65 Prozent [3]. Die Härtefallregelung bleibt bestehen, die Regelversorgung wird dort weiterhin vollständig erstattet [3]. Das zugehörige GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz [3] haben Bundestag und Bundesrat beschlossen [5]. Ob die neuen Sätze auch für Pläne gelten, die vor dem 1. Januar 2027 genehmigt wurden, haben wir nicht belegt gefunden. Frag im Zweifel bei deiner KZV nach.

Welche Gründe außer den Kosten eine Rolle spielen, kannst du in deiner Praxis am besten selbst beobachten. Für Deutschland haben wir keine belastbare Erhebung gefunden und nennen deshalb keine Zahlen. Was wir in der Praxis von Patienten hören, die einen Plan nicht beginnen: Sie fühlen sich zu wenig informiert. Ihnen fehlt das Geld. Sie wissen nicht, dass es Ratenvereinbarungen gibt. Und sie haben Angst vor der Behandlung.

Was hilft

Erstens: Gib den Patienten die Zeit, die sie brauchen, und ein klares nächstes Datum.

Zweitens: Mach die Zweitmeinung nicht zum Tabu. In Bayern bietet die KZVB gesetzlich Versicherten eine kostenlose Zweitmeinung zu Zahnersatz an, auch per Video [4]. Nach Angaben der KZVB setzen über 90 Prozent der Patienten, die die Zweitmeinung nutzen, die Behandlung bei ihrem bisherigen Zahnarzt fort [4]. Ob es in deiner Region ein vergleichbares Angebot gibt, frag bei deiner KZV oder Kammer nach.

Drittens: Fasse offene Pläne systematisch nach. Wer sie wann anruft und nach wie vielen Tagen, entscheidest du am besten schriftlich und nicht nach Gefühl. In vielen Praxen versucht die ZFA, den Überblick über offene Pläne zu behalten. Das ist aufwendig und schwierig.

Viertens: Schau die Quote regelmäßig an, immer im selben Fenster. Erst dann siehst du, ob eine Änderung etwas bewirkt hat.

Und Juna?

Juna rechnet die HKP-Annahmequote für dich: den Anteil der Pläne, die tatsächlich behandelt werden. Den Zeitraum wählst du: 6, 12 oder 24 Monate. Was noch offen ist, steht in den HKP-Aufgaben: Unterschrift fehlt, Genehmigung ausstehend und, wenn du sie einschaltest, Nachverfolgung.

Quellen

  1. § 87 Abs. 1a SGB V: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__87.html
  2. § 55 Abs. 1 SGB V: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__55.html
  3. zm-online, 20.07.2026: https://www.zm-online.de/news/detail/krankenkassenreform-verteuert-zahnersatz
  4. zm-online, 23.10.2026: https://www.zm-online.de/news/detail/zahnarzt-zweitmeinung-in-bayern-jetzt-auch-per-videosprechstunde
  5. Bundesministerium für Gesundheit, 10.07.2026: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/bundestag-beschliesst-gkv-beitragssatzstabilisierunggesetz-pm-10-07-2026

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